Eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Nord-Länder ist nötig.

16. November 2011  Im Landtag, Reden
Björn Thoroe hält Landtagsrede

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

bereits im vergangenen Jahr hat das Bildungsministerium gezeigt, wie unverantwortlich sie in der Frage Schleswig-Holsteinischer Gastschülerinnen und Gastschüler zu handeln vermag. Monatelang hat man Schülerinnen, Schüler und Eltern im Regen stehen lassen. In der ständigen Besorgnis vielleicht schon am nächsten Tag eine neue Schule für ihr Kind suchen zu müssen. In letzter Minute konnte sich Herr Klug dann am Riemen reißen und einen Kompromiss mit der damaligen Schulsenatorin Christa Goetsch präsentieren.

Doch der so entstanden Vertrag weist bis heute gravierende Mängel auf. Einer davon wird im Gesetzentwurf der Grünen aufgemacht. Anstatt die Schleswig-Holsteinischen Schulträger, die Hamburger Schülerinnen und Schüler beschulen durch die fällige Kostenerstattung zu entlasten, wird dieser Punkt im Gastschulabkommen einfach unter den Tisch gekehrt. Das Motiv ist klar und keineswegs neu. Der Landeshaushalt wird auf Kosten der Kreise und Kommunen saniert.

Vor allem im Hamburger Speckgürtel, beispielsweise in Bargteheide, gibt es Schulen, die mehr Hamburger als Schleswig-Holsteinische Schülerinnen haben. Das heißt, die Kommunen bleiben auf immensen Kosten sitzen. In Fällen, in denen Schleswig-Holsteinische SchülerInnen eine Schule in Hamburg besuchen, wird den Schulträgern dagegen eine Ausgleichszahlung erstattet. In Hamburg ist dieses schlichtweg logische Prinzip umgesetzt.

Auch wenn man sich einmal anschaut, wie das Gastschulabkommen zu Stande gekommen ist, fällt auf, dass es bereits damals Dinge gegeben hat, die rechtlich sehr widersprüchlich sind. Der Vertrag verpflichtet die Wohnsitzgemeinden zu einer Erstattung der Kosten für die Beschulung in Hamburger Schulen. Doch die kommunalen Landesverbände wurden an den Verhandlungen zum Gastschulabkommen in keinster Weise beteiligt. Hier liegt klar ein Verstoß gegen die Prinzipien der Zusammenarbeit von Land und Kommunen vor. Das Ganze nennt sich Konnexitätsprinzip und bedeutet, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die eine Mehrbelastung der Kommunen nach sich ziehen, ohne diese in die Verhandlungen einzubeziehen und einen finanziellen Ausgleich zu gewähren.. Das ist nicht geschehen. Die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände hat man einfach überhört.

Das Prinzip, nachdem die Landesregierung handelt, ist uns ja bereits bekannt. Die Verantwortung wird abgeschoben und unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung stets bei den Schwächsten gekürzt. Ob Studierende, Fraueneinrichtungen, Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum oder chronisch unterfinanzierte Kommunen.

Was wir brauchen ist eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern als ersten Schritt hin zur gänzlichen Auflösung des föderalen Bildungssystems.

Wir beantragen die Ausschussüberweisung, um endlich eine Lösung für den Gastschulabkommenswahnsinn zu finden.

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