Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
in Artikel 5 des EG-Vertrages steht Folgendes: „In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzips nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahme auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.“
Die EU-Kommission stellt zu Recht fest, dass die Mitgliedstaaten ihre selbstgesteckten Ziele, den Primärenergieverbrauch in der EU bis 2020 um 20% zu senken, um mindestens die Hälfte verfehlen werden. Mit der Energieeffizienzrichtlinie meint die Kommission nun das Ziel doch noch erreichen zu können.
Das größte Einsparpotenzial sieht die Kommission im Gebäudesektor, das zweitgrößte im Verkehrssektor. Der öffentliche Sektor soll bei der energetischen Gebäudesanierung eine Führungsrolle einnehmen. Außerdem sollen die Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen zur Reduktion ihres Energieabsatzvolumens veranlasst und der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anteil ausgebaut werden.
Vor allem die deutsche Regierung hat in den Verhandlungen über die Richtlinie jedoch erheblichen Druck gemacht, die Richtlinie zu verwässern. Zwei Beispiele: Während im ursprünglichen Entwurf die Energieversorger verpflichtet werden sollten, eine Energiemenge von jährlich 1,5 Prozent ihres Verkaufsvolumens vom Vorjahr einzusparen, wird auf Druck Deutschlands und Schwedens jetzt nur noch auf Freiwilligkeit gesetzt. Anstatt dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen durchzuführen, können sie sich ihre bereits laufenden Maßnahmen wie z.B. das Gebäudesanierungsprogramm in Deutschland anrechnen lassen.
Die Richtlinie enthält keine konkreten Vorschläge. Weder wie der große, vor allem private Gebäudebestand energetisch aufgebessert werden soll, noch wird die Frage beantwortet, wie es um die finanziellen Möglichkeiten steht, zum Beispiel energieeffiziente Haushaltsgeräte anzuschaffen. Einkommensschwache Haushalte geraten hier, wie so oft, ins Hintertreffen.
Durch die Aufweichung der verpflichtenden Vorschriften wird auch diese Richtlinie nicht bewirken, dass das Energieeinsparziel erreicht wird. Die vorliegende Richtlinie trägt in dieser Form nicht dazu bei Fortschritte im Bereich der Energieefizienz herbeizuführen. Nicht die fehlenden Vorgaben der EU sind die Ursache für mangelnde Energieeffizienz, sondern der mangelnde politische Wille der Bundesregierung. Der schwarze Peter liegt eindeutig bei der Bundesregierung.
Subsidiarität ist somit gegeben.
Aus den oben genannten Gründen lehnt DIE LINKE die Energieeffizienzrichtlinie auch inhaltlich ab. Warum die GRÜNEN in ihrem Antrag meinen mit dieser Richtlinie etwas erreichen zu können ist uns schleierhaft. Wir werden daher dem Antrag von CDU, SPD, FDP und SSW zustimmen.