Niedriglöhne verhindern – Mindestlohn ins Tariftreuegesetz!

30. Juni 2011  Im Landtag, Reden
Björn Thoroe im Landtag

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

heute soll ein so genanntes Mittelstandsförderungsgesetz verabschiedet werden. Dieses Gesetz sieht einen Zwang zu Privatisierungen vor. Das Gesetz predigt noch immer die Ideologie „Markt vor Staat“. Die katastrophalen Auswirkungen der Privatisierungen zum Beispiel von Stadtwerken bleiben so völlig unberücksichtigt. Kommunen ohne kommunale Stadtwerke haben die Möglichkeit aus der Hand gegeben demokratisch entscheiden zu können, wie Strom erzeugt wird. Und sie haben die Möglichkeit aus der Hand gegeben über die Preise von Energie mitbestimmen zu können. Sehr viele Kommunen in Deutschland und Schleswig-Holstein bereuen es mittlerweile ihre Stadtwerke verkauft zu haben.

Einen Privatisierungszwang in ein Landesgesetz zu schreiben, ist zudem demokratietheoretisch höchst fragwürdig. Das Selbstverwaltungsrecht einer Kommune wird so unserer Meinung nach unzulässigerweise beschnitten. Der Änderungsantrag der GRÜNEN enthält den Privatisierungszwang ebenfalls. Wir werden beide Anträge daher ablehnen.
Wir begrüßen dagegen, dass die SPD dazugelernt hat. Nachdem die Sozialdemokratie den Paragraphen in der Regierung selber eingeführt hat, hat sie nun beantragt diesen wieder zu streichen. Wir hoffen, dass diese Meinung auch dann noch gilt, wenn die SPD wieder Regierungsverantwortung trägt und werden dem Antrag zustimmen.

Nun zur Debatte um den Gesetzentwurf der SPD zum Tariftreue- und Vergabegesetz: Wir bedauern es sehr, dass sich die SPD-Fraktion nicht durchringen konnte sich dafür zu entscheiden einen Mindestlohn in das Gesetz aufzunehmen. Ich habe auch noch kein schlüssiges Gegenargument hier gehört. Die juristische Argumentation gegen einen Mindestlohn in diesem Gesetz ist unserer Meinung nach vorgeschoben und entspricht auch nicht der Realität in Bundesländern wie zum Beispiel Bremen. Die schriftliche Anhörung des Bielefelder Professors Sack bestätigt uns in dieser Auffassung ebenfalls. Es ist keine juristische Frage ob ein Mindestlohn im Gesetz verankert wird. Es ist eine politische Frage, ob ein Mindestlohn im Gesetz verankert wird.

Das Beispiel Bremen belegt auch, dass das im Wirtschaftsausschuss vorgebrachte Argument die von uns beantragten Paragraphen zu Mindestlohn und wirksamer Kontrolle zur Einhaltung des Gesetzes würden nicht in die Systematik des Gesetzentwurfes passen, ebenfalls vorgeschoben ist. In Bremen ist fast wortgleich das gleiche Gesetz mit Mindestlohnparagraphen schon vor längerer Zeit von rot-grün verabschiedet worden.
Wir haben nochmal einen Antrag zum Mindestlohn in der Form eingebracht, wie es die Gewerkschaft IG BAU in der schriftlichen Anhörung angeregt hat. Nochmal eine letzte Chance für alle anderen sich umzuentscheiden. DIE LINKE wird auf jeden Fall weiterhin für einen Mindestlohn von 10 Euro im Tariftreuegesetz streiten.

Tariftreueregelungen durch einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn zu flankieren widerspricht unserem Vorschlag in keinster Weise. Nichts spricht dagegen heute in Schleswig-Holstein voranzuschreiten und später dann über eine Bundesratsinitiative in ganz Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen einzufordern. Eine kleine Anfrage der LINKEN Bundestagsfraktion hat ergeben, dass in Schleswig-Holstein 23,7% der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten. Bei Frauen liegt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich bei 37,7%. Das sind die höchsten Zahlen von allen Westbundesländern. Über 100.000 Menschen in Schleswig-Holstein würden von einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in ausreichender Höhe profitieren. DIE LINKE wird daher auch dem SPD-Antrag zum Mindestlohn zustimmen.

Es ist dagegen einfach nur grotesk, dass die SPD ihre Zustimmung zu unserem Antrag verweigert. Jeder Tag mit einem Mindestlohn als Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wäre ein guter Tag für diejenigen Menschen in Schleswig-Holstein, die für die öffentliche Hand für Niedriglöhne arbeiten. Ich erinnere an dieser Stelle beispielhaft an die Pförtner des Landeshauses. Diese Pförtner verdienen 6,05 Euro die Stunde brutto. Das ist ein Skandal!
DIE LINKE fordert einen Mindestlohn von mindestens 10 Euro die Stunde festzuschreiben und dies so schnell wie möglich!

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