Herr Präsidentin, meine Damen und Herren,
bereits im November hat Herr Klug im Bildungsausschuss versucht die Brisanz der Plagiatssoftware herunter zu reden, indem er bekundete nichts ohne die Prüfung durch das ULD in die Wege zu leiten. Im Dezember verkündete die Kultusministerkonferenz (KMK) dann, dass die Einführung der Software zunächst ausgesetzt wird und weitere Gespräche im ersten Quartal 2012 geführt werden.
Das war auch der Grund für uns einen entsprechenden Berichtsantrag zu stellen. Denn so still und heimlich, wie Sie sich von den Schulbuchverlagen haben geißeln lassen, so still und heimlich versuchen Sie nun die Stellschrauben zu drehen, um den Murks, den sie gemacht haben, schnell noch in die richtige Bahn zu lenken, ohne das die Öffentlichkeit erneut darauf aufmerksam wird. Ohne dass die geplante Überwachung der Schulcomputer weiteres Aufsehen erregt.
Fest steht, mit der Aussetzung ist das Vorhaben Programme zur Überwachung von Schulcomputern zu installieren längst nicht vom Tisch. Denn in der Presseinfo der KMK heißt es: „Die Vertragspartner verabreden mögliche Alternativen zu diskutieren.“
Ich möchte hier auch gern noch einmal darstellen, warum DIE LINKE diese Plagiatssoftware ohne wenn und aber endgültig vom Tisch haben möchte:
Sie lassen es zu, dass auf Schulrechnern aus privatwirtschaftlichen Interessen Überwachungssoftware installiert wird. Und das hat übrigens auch der Generalsekretär der KMK im Dezember auf einer Podiumsdiskussion zugegeben. Er sagte, bei der Software handele es sich um einen Wunsch der Verlage.
Auch der Vertrag selbst ist aus Sicht der LINKEN mehr als bedenklich. Denn er sieht in § 6 Absatz 7 vor, dass beim Verstoß disziplinarische Maßnahmen gegen die Lehrkräfte einzuleiten sind.
Dass sie gerade im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten ein zweifelhaftes Rechtsverständnis haben, Herr Klug, dass wissen wir bereits seit dem berechtigten Lehrer_innenstreik von 2010. Aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass laut des Disziplinargesetzes der Einsatz disziplinarischer Maßnahmen nach Ermessen erfolgt. Im Vertrag zur „Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ wurde dieser Ermessenspielraum einfach ausgehebelt. Es tut mir, leid, aber das ist rechtlich mehr als bedenklich.
Wie wird diese Überwachungssoftware eigentlich finanziert, wer gibt sie in Auftrag und wie wird sie ausgeliefert? Es wird sie nicht überraschen: Das alles würden die Verlage übernehmen, sie würden bezahlen und alles ausliefern. Aber NATÜRLICH tun sie das völlig frei von eigenen Interessen. Alle wissen: Das ist Unsinn. Hier geht es darum, die Monopolstellung einzelner Verlage zu erhalten, die sich durch digitale Medien zunehmend in ihrer Existenz bedroht fühlen. Und diesen ganzen Irrsinn führen sie derzeit auf anderen Ebenen weiter. Ich verweise nur auf ACTA und die damit verbundene Einschränkung der Freiheitsrechte aller Internetnutzerinnen und –nutzer.
Gegen solche Herrschaftsansprüche großer Verlage wenden wir uns als LINKE!
DIE LINKE sieht die Lösung des Problems vor allem in der Etablierung freier, lizenzfreier Lehrmaterialien. Und es gibt bereits einige gute Referenzen, wie zum Beispiel offene Bücher. Galileo Computing oder der O‘ Reilly-Verlag bieten bereits offene und freie Bücher an. Peinlich, dass Sie in ihrer Antwort auf unsere Anfrage kein Wort dazu verlieren und behaupten lizenfreie Schulbücher gäbe es nicht.
In der Wissenschaft ist man da weiter. Open Access rückt immer mehr in den Blickpunkt, weil gerade die restriktiven Elemente des klassischen Urheberrechts Wissenschaft blockieren kann.
Die Urheberrechtsproblematik im Bildungsbereich gehört grundlegend und fundiert erörtert. Aber ich glaube, dass wir die Überwachung von Schulcomputern und den Generalverdacht der Lehrkräfte ein für alle Mal begraben sollten. DIE LINKE spricht sich entschieden gegen Überwachungssoftware an Schulen aus!
Zum Antrag:
Vertrauen statt Plagiatsoftware an schleswig-holsteinischen Schulen