Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Das Anliegen auch die im öffentlichen Nahverkehr Beschäftigten in die Tariftreueregelung des so genannten Mittelstandsförderungsgesetzes mit aufzunehmen, ist richtig.
Im letzten Jahr mussten viele Menschen darunter leiden, dass sich die Nord-Ostsee-Bahn geweigert hat, ihre Lokführerinnen und Lokführer anständig zu bezahlen und sie zahlt immer noch weniger als andere Bahnunternehmen. Die GDL führte daraufhin zu Recht Streiks durch. Der Wettbewerb im öffentlichen Nahverkehr darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.
Ein weiteres Beispiel für Lohndumping sind die privaten Omnibusunternehmen in Schleswig-Holstein. Letztes Jahr konnten man der Presse entnehmen, dass Busfahrerinnen und Busfahrer dort bis zu 300 Euro im Monat weniger verdienen, als ihre Kolleginnen und Kollegen bei öffentlichen Unternehmen. Hier gilt dasselbe, wie bei der Bahn. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist eine Grundforderung der Partei DIE LINKE.
Eine Tariftreueregelung für öffentlich vergebenen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein ist das Mindeste, was zu tun ist. Wir würden am liebsten ganz auf Ausschreibungen verzichten, da wir den Personennahverkehr als Daseinsvorsorge betrachten.
Allerdings frage ich mich: wenn das Gesetz schon geändert werden soll, warum dann nur ein so kleiner Wurf, statt einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes? Warum nicht einen Mindestlohn mit aufnehmen? Warum nicht eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes einfordern. Diese Fragen bleiben, wie schon bei der letzten Debatte um Tariftreue offen. SSW und SPD scheuen vor einer ArbeitnehrInnenfreundlichen Regelung in diesen Bereichen des Tariftreuegesetzes zurück.
Ich habe noch kein schlüssiges Gegenargument dafür gehört. Die juristische Argumentation gegen einen Mindestlohn in diesem Gesetz ist unserer Meinung nach vorgeschoben und entspricht auch nicht der Realität in Bundesländern wie zum Beispiel Bremen. Es ist keine juristische Frage ob ein Mindestlohn im Gesetz verankert wird. Es ist eine politische Frage, ob ein Mindestlohn im Gesetz verankert wird.
DIE LINKE wird auf jeden Fall weiterhin für einen Mindestlohn von 10 Euro im Tariftreuegesetz streiten. Wir werden diesen auch noch in die Ausschussberatungen einbringen. Dann werden wir in der zweiten Lesung sehen können, ob sich mittlerweile mehr als zwei SPD-Abgeordnete, wie bei der letzten Abstimmung dazu durchringen können einen Mindestlohn zu unterstützen.
Tariftreueregelungen durch einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn zu flankieren widerspricht dem übrigens in keiner Weise. Nichts spricht dagegen heute in Schleswig-Holstein voranzuschreiten und später dann über eine Bundesratsinitiative in ganz Deutschland einen allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen einzufordern.
Eine kleine Anfrage der LINKEN Bundestagsfraktion hat ergeben, dass in Schleswig-Holstein 23,7 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten. Bei Frauen liegt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich bei 37,7 Prozent. Das sind die höchsten Zahlen von allen Westbundesländern. Über 100.000 Menschen in Schleswig-Holstein würden von einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in ausreichender Höhe profitieren. DIE LINKE setzt sich daher selbstverständlich auch für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein.
DIE LINKE sieht den heutigen Gesetzentwurf als sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung.
DIE LINKE fordert aber darüber hinaus einen Mindestlohn von mindestens 10 Euro die Stunde in der Tariftreueregelung des Landes festzuschreiben und dies so schnell wie möglich! Wir wollen auch Putzkräften, Pförtnern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kantine; eben allen für das Land Arbeitenden einen würdigen Lohn auszahlen lassen.