DIE LINKE fordert das Studentenwerk auf, allen Studierenden deren BAföG-Anträge bisher noch nicht bearbeitet worden sind, eine Sofortauszahlung nach §51 Abs. 2 BaföG-Gesetz zu leisten. Sonst bleibe den Studierenden nur der Weg über eine Untätigkeitsklage.
Hintergrund sind Presseberichte über BAföG-Anträge, die teilweise seit mehr als drei Monaten unbearbeitet blieben.
„Verursacher des Zahlungsstaus ist die Landesregierung. Schwarz-Gelb kürzten die Zuschüsse an das Studentenwerk, wohlwissend, dass die Studierendenzahlen steigen. Die Auszahlungsverzögerungen sind die Konsequenz aus der kurzsichtigen Kürzungsorgie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerks können die Antragsflut auch mit dem größten Engagement nicht bewältigen. Stattdessen müssen sie sich bei den Studierenden für Verzögerungen rechtfertigen. Die BAföG-Berechtigten sitzen über Monate ohne Geld da, können keine Miete zahlen. Ich frage mich, ob es Vermieter gibt, die von einer Kündigung absehen, weil die Landesregierung ihrer Pflicht nicht nachkommt?“, so Björn Thoroe, hochschulpolitische Sprecher der LINKEN-Landtagsfraktion.
„Ich plädiere an das Verständnis der Vermieterinnen und Vermieter. Diese sollten sich bei Zahlungsverzögerung direkt an die Landesregierung wenden, denn weder die Studierenden noch das Studentenwerk trifft hier die Schuld“, so Thoroe abschließend.