Zu Probebohrungen im Wattenmeer

18. November 2011  Im Landtag, Reden

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

vielen Dank für den Bericht.
Es ist kein Geheimnis, dass wir –die Linksfraktion- uns gegen jetzige und auch zukünftige Ölbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer aussprechen.

Und diese Ablehnung bezieht sich natürlich auch auf Probebohrungen.

Der Grund ist so einfach wie klar:
Ölförderung und Umweltschutz passen nicht zusammen.
Wir alle sollten uns dringend und immer wieder deutlich vor Augen führen, welche Bedeutung das schleswig-holsteinische Wattenmeer hat; was ist der Sinn des besonderen Schutzes?

Das schleswig-holsteinische Wattenmeer ist Nationalpark und ergänzt um die Halligen Biosphärenreservat.
Im Jahr 2009 haben die Vereinten Nationen das Wattenmeer zum Weltnaturerbe der Menschheit erklärt.

Meine Damen und Herren,
wir verkehren diesen Sinn mit der Erlaubnis von Bohrungen.

Im Nationalparkgesetz Schleswig-Holstein wird der Schutzzweck des Nationalparks klar formuliert- Zitat mit Erlaubnis:

Der Nationalpark dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeers und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit.
Es ist ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten.
Der Nationalpark ist als Lebensstätte der dort natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und der zwischen den Arten und den Lebensstätten bestehenden Lebensbeziehungen zu erhalten.
Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert.

Weiter hinten im Nationalparkgesetz sind die Schutzbestimmungen formuliert. So heißt es ganz zu Beginn:

Im Nationalpark sind über die ausdrücklich zugelassenen Maßnahmen und Nutzungen hinaus alle Handlungen unzulässig, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Mittelplate A Bestandsschutz hat und das Nationalparkgesetz als zulässige Maßnahme und Nutzung unter anderem Erdölbohrungen von der Mittelplate A nennt.

Schon das empfinde ich als absurd.

Wenn nun aber darüberhinausgehend weitere Probebohrungen zugelassen werden, regt sich in mir absoluter Widerstand!
Und nicht nur bei mir: die Oppositionsfraktionen, Parteien und Umweltverbände gehen auf die Barrikaden wegen dieser absoluten Widersinnigkeit!

Ich meine: haben Sie denn aus den letzten Ölkatastrophen, oder besser aus den letzten Umweltkatastrophen gar nichts gelernt? Der Mensch ist nicht unfehlbar, wir können Ölfunfälle nicht mit absoluter Gewissheit ausschließen!

Schon die Verlängerung der Konzession im letzten Jahr um weiter 30 Jahre hätte nicht erteilt werden dürfen- ganz zu schweigen von der Art und Weise, wie dies erfolgt ist.

Wenn RWE DEA weitere Probebohrungen durchführen will, heißt das doch in der Quintessenz, dass auch dort bald Öl gefördert werden soll. Und damit steigt doch auch wieder die Gefahr von Ölunfällen. Und was das bedeutet haben wir schon mehrmals in diesem Rahmen erörtert.

Meine Damen und Herren,
wir, RWE DEA und alle weiteren zuständigen Stellen müssen sich endlich entscheiden:
wollen wir das Wattenmeer bewahren und erhalten oder treiben rein wirtschaftliche Interessen Sie dazu, sehenden Auges täglich billigend in Kauf zu nehmen, dass dieses einzigartige Ökosystem geschädigt und zerstört werden kann?
Wenn es erst einmal soweit ist, dann kann alles Geld der Welt nicht mehr helfen. Machen Sie sich das doch mal klar!

Wir, die Fraktion DIE LINKE, setzen uns dafür ein, dass das Wattenmeer, das UNESCO-Weltnaturerbe den größten, bestmöglichen Schutz genießt!
Das bedeutet: keine Erkundungsbohrungen im Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer, keine Ölförderung mehr!

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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