Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die Europäische Betriebsräte-Richtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Werksverlagerungen innerhalb der EU sind nun nicht mehr einfach möglich, ohne einen Europäischen Betriebsrat zumindest zu informieren, sobald die Europäische Betriebsräte-Richtlinie denn in nationales Recht umgesetzt ist. Darauf warten wir ja noch. Dann wären klammheimliche Vorbereitungen von Werksschließungen, wie zum Beispiel bei Nokia in Bochum geschehen, nicht mehr möglich. Auch die Politik kann sich dann nicht mehr einfach dahinter verstecken, sie habe von nichts gewusst.
Das Gelbe vom Ei ist die Betriebsräterichtlinie allerdings auch nicht. Die Forderung, die Anwendungsschwelle von 1.000 auf 500 Beschäftigte europaweit herunterzusetzen, ist genauso wenig aufgenommen worden wie die Heraufsetzung der Zahl der ordentlichen Sitzungen auf mindestens zweimal pro Jahr. DIE LINKE fordert außerdem ein europäisches Vetorecht des Betriebsrats gegen die Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU. Zwar ist es schon ein Fortschritt, wenn die Arbeitgeberseite kraft Gesetzes verpflichtet ist, einen Betriebsrat frühzeitig über Planungen zu informieren. Allerdings muss es aus unserer Sicht auch kraft Gesetzes eine Möglichkeit geben, Betriebsverlagerungen innerhalb der EU zu erhindern. Hier besteht auf europäischer Ebene noch Nachbesserungsbedarf. Nichtsdestotrotz hat die SPD-Fraktion natürlich recht, wenn sie eine schnelle Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht fordert.
Wir stellen uns allerdings auch die Frage: Wie wird die Richtlinie umgesetzt? Dazu findet sich im SPD-Antrag leider nichts. Auch das Wie einer Umsetzung bedarf einer näheren Betrachtung. Die Umsetzung in nationales Recht muss wirksame und schmerzhafte Sanktionen für die Missachtung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie vorsehen. Das deutsche europäische Betriebsverfassungsgesetz muss spürbare Geldstrafen für Unternehmen vorsehen, die sich nicht an die europäische Richtlinie halten. Das deutsche europäische Betriebsverfassungsgesetz muss einen Unterlassungsanspruch für Entscheidungen beinhalten, die ohne oder nur durch unzureichende Beteiligung des Europäischen Betriebsrats zustande gekommen sind. Dafür gibt es jetzt eine europäische Rechtsgrundlage. Die bisherige Höchststrafe von 15.000 € für Unternehmen, die die Richtlinie missachtet haben, ist ein Witz. 15.000 € bezahlen große transeuropäische Unternehmen aus der Portokasse.
Hier sind nun auf europäischer Ebene eindeutige Rechtsgrundlagen vorhanden. Die Bundesregierung muss nun schnell nachziehen und diese sinnvoll umsetzen. Die nationale Umsetzung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie muss außerdem die automatische Änderung von Altvereinbarungen über Europäische Betriebsräte in Unternehmen vorsehen. Der Vorwand „Vertrauensschutz von Altverträgen“ darf nicht dazu führen, dass europäisches Recht erst dann zur Geltung kommt, wenn ganz neue Verhandlungen über einen Europäischen Betriebsrat durchgeführt werden oder ein lange währender Rechtsweg beschritten werden muss.
Meine vorgebrachten Anregungen sind in unseren Änderungsantrag eingeflossen. Ich bitte um Überweisung an den Europa- und den Wirtschaftsausschuss.