Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
ich möchte mich dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner an die Landesregierung für den Bericht anschließen.
Interessant ist der letzte Satz, das Fazit des Berichtes: Ich zitiere:
Aus Sicht der Landesregierung Schleswig-Holstein bedarf es daher keiner weiteren expliziten Ombudsstellen für Streitfragen im Bereich der Erneuerbaren Energien, da hierfür bereits eine Reihe von vor- und außergerichtlichen Institutionen vorhanden sind und genutzt werden können.
Gemeint sind die Streitfragen im Bereich der Erneuerbaren Energien, denen keine überregionale Bedeutung zukommt.
Beispielhaft nennt der Bericht nachbarschaftliche Konflikte im Bereich der erneuerbaren Energien oder Konflikte bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen, Bauleitplänen, bei denen es um die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen geht.
Das erklärte Ziel der Landesregierung ist laut eigener Aussage mögliche Konflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien durch vorgezogene Bürgerbeteiligung weitgehend zu lösen.
Hier stimmen wir ausnahmsweise mal überein.
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